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Steuern sparen mit VL

Sie haben die Möglichkeit, Ihre vermögens­wirksamen Leistungen (VL) über die betriebliche Alters­versorgung (bAV) anzulegen. In dieser Anlage­form verringern Sie Ihr Brutto­einkommen und somit die Steuer­last, denn die Beiträge sind steuer- und sozial­versicherungs­frei.

Beispiel: Modell­haftes Beispiel für einen ledigen Arbeit­nehmer ohne Kinder, der monatlich 40 Euro vermögens­wirksame Leistungen (VL) erhält. Steuerklasse I.

Angaben in Euro

Vermögenswirksame Anlage als Sparvertrag

Vermögenswirksame Anlage in bAV

Monatliches Brutto­gehalt 3.000,00 3.000,00
VL vom Arbeit­geber + 40,00 + 40,00
Entgeltumwandlung - 75,00
Arbeitgeber-Zuschuss (15 %) 11,25
Steuer­pflichtiges Einkommen 3.040,00 2.965,00
Lohn- und Kirchen­steuer - 424,00 - 404,00
Sozial­abgaben - 618,00 - 603,00
VL-Zahlung - 40,00
Netto­auszahlung 1.958,00 1.958,00

Mit dem grundsätzlich obligatorischen Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent fließen 86,25 Euro in Ihre Altersvorsorge.

Ergebnis: Trotz eines wesentlich höheren Alters­vorsorge-Beitrags bleibt der Auszahlungs­betrag im Nettogehalt in diesem Beispiel identisch.

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