BaufiPremium Sie können unser Premium-Paket zusammen mit unserer Baufinanzierung abschließen und die einzelnen Bestandteile optional nutzen.
Profitieren Sie jetzt von den attraktiven und hochwertigen Zusatzleistungen, die Sie für einen geringen Zinsaufschlag von 0,2 %-Punkten auf den vereinbarten nominalen Sollzins für die erste Zinsbindungsfrist erhalten.
Paketinhalte:
* beispielhafte Prämie
** innerhalb einer Bandbreite von 2 bis 5 % bei einer maximalen kalkulatorischen Laufzeit von 30 Jahren
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Vermittlerinformationen
Ohne Kontoführungspreis für 12 Monate
Das Baukonto wird als GiroKomfort - Konto geführt. Es gelten die Bedingungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses.
Keine Bereitstellungszinsen für 18 statt 6 Monate
Während der Bauphase müssen über einen längeren Zeitraum hinweg mehrere Rechnungen bezahlt werden. Ein halbes Jahr reicht da bis zur vollständigen Auszahlung des Darlehens häufig nicht aus. Bei BaufiPremium verdreifachen wir Ihre bereitstellungszinsfreie Zeit.
Tilgungssatzänderungen drei Mal kostenlos möglich
Die monatlich zu zahlende Rate setzt sich aus dem Tilgungsanteil und den zu zahlenden Zinsen zusammen. Bei BaufiPremium dürfen bis zu drei Tilgungssatzänderungen vornehmen*. Dadurch können Sie Ihre Rate anpassen und somit Ihre monatliche Belastung reduzieren oder Ihr Darlehen schneller abzahlen.
* innerhalb einer Bandbreite von 2 bis 5 % bei einer maximalen kalkulatorischen Laufzeit von 30 Jahren
Durch einen Brand oder eine Naturkatastrophe kann der wahrscheinlich größte materielle Wert, den Sie besitzen, schnell Schaden nehmen. Mit der Wohngebäudeversicherung können Sie sich als Hausbesitzer absichern.
Wichtig zu wissen
Für den Bauherren-Rechtsschutz gelten folgende Voraussetzungen:
*Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer selbst oder einem vom Versicherungsnehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (zum Beispiel das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
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